Puppenverbot

Ein fachlicher Standpunkt

Präferenz ist nicht Delinquenz – ein kriminaltherapeutischer Beitrag zur Debatte über das strafrechtliche Verbot von Kindersexpuppen.

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt gehört zu den wichtigsten Aufgaben einer Gesellschaft. Entsprechend nachvollziehbar ist das gesellschaftliche Bedürfnis, Risiken möglichst früh zu erkennen und geeignete präventive Maßnahmen zu ergreifen. Gerade deshalb kommt wissenschaftlicher Differenzierung eine besondere Bedeutung zu. Denn kriminalpolitische Entscheidungen sollten sich auf belastbare empirische Erkenntnisse stützen – insbesondere dann, wenn sie mit strafrechtlichen Sanktionen verbunden sind.

In den vergangenen Jahren ist die Diskussion über Kindersexpuppen zunehmend Gegenstand öffentlicher, politischer und fachlicher Auseinandersetzungen geworden. Das seit 2021 geltende strafrechtliche Verbot wird häufig mit der Annahme begründet, Kindersexpuppen könnten sexuelle Übergriffe auf Kinder fördern oder als eine Art „Training“ für spätere Sexualstraftaten dienen. Diese Auffassung findet sich sowohl in politischen Debatten als auch in der medialen Berichterstattung wieder und wird unter anderem durch Stellungnahmen namhafter Sexualwissenschaftler vertreten.

Als Kriminologin, Psychologin und Kriminaltherapeutin arbeite ich mit Menschen, die wegen Sexualstraftaten an Kindern verurteilt wurden. Gleichzeitig begleite ich Menschen mit pädophiler und hebephiler Präferenz, die niemals strafrechtlich in Erscheinung getreten sind und dies auch nicht befürchten, weil ihr oberstes Ziel darin besteht, keinem Kind Schaden zuzufügen. Darüber hinaus arbeite ich mit sogenannten Ersatzstraftätern ohne entsprechende Präferenz sowie mit Konsumenten von Missbrauchsabbildungen aus unterschiedlichen Motivlagen.

Diese unterschiedlichen Gruppen voneinander zu unterscheiden, gehört zu den Grundlagen verantwortungsvoller kriminaltherapeutischer Arbeit. Umso mehr bereitet mir die aktuelle Debatte Sorgen. Aus meiner Sicht werden dort immer wieder Ebenen miteinander vermischt, die wissenschaftlich und kriminaltherapeutisch klar voneinander getrennt werden müssen: sexuelle Präferenz, Fantasie, Delinquenz und individuelles Rückfallrisiko.

Genau diese Vermischung bildet den Ausgangspunkt dieses Beitrags. Er geht der Frage nach, ob die derzeit verfügbare wissenschaftliche Evidenz die Annahme stützt, dass der Besitz oder die Nutzung von Kindersexpuppen mit einem erhöhten Risiko sexueller Übergriffe auf Kinder verbunden ist und ob sich die sogenannte Trainingshypothese empirisch und kriminaltherapeutisch überzeugend begründen lässt.

Ich schreibe diesen Beitrag ausdrücklich nicht, um sexuellen Kindesmissbrauch zu relativieren oder den Schutz von Kindern infrage zu stellen. Das Gegenteil ist der Fall. Mein Anliegen ist eine wissenschaftlich fundierte und differenzierte Auseinandersetzung mit einer Debatte, die häufig von verständlicher Sorge, zugleich aber auch von begrifflichen Vermischungen geprägt ist.

Aus meiner Sicht rechtfertigt der derzeitige Forschungsstand nicht die Schlussfolgerung, dass Kindersexpuppen generell das Risiko sexueller Übergriffe erhöhen oder dass sich aus ihrem Besitz belastbare Rückschlüsse auf die individuelle Gefährlichkeit eines Menschen ziehen lassen. Ob diese Einschätzung trägt, soll im Folgenden anhand der verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse, kriminaltherapeutischer Überlegungen und praktischer Erfahrungen diskutiert werden.

Präferenz ist nicht Delinquenz

Aus meiner Sicht liegt der öffentlichen Debatte über Pädophilie seit Jahren ein grundlegender Kategorienfehler zugrunde: Sexuelle Präferenz, sexuelle Fantasie, delinquentes Verhalten und individuelles Rückfallrisiko werden immer wieder miteinander vermischt, obwohl sie unterschiedliche psychologische und kriminaltherapeutische Konstrukte beschreiben. Gerade diese Vermischung prägt nach meiner Beobachtung auch die aktuelle Debatte über Kindersexpuppen und erschwert eine sachliche kriminalpolitische Einordnung.

Pädophilie bezeichnet zunächst eine sexuelle Präferenz – also die Frage, worauf sich das sexuelle Interesse eines Menschen richtet. Sie beschreibt weder eine Handlung noch erlaubt sie für sich genommen Rückschlüsse auf die individuelle Gefährlichkeit eines Menschen.

Eine Sexualstraftat beschreibt dagegen ein konkretes Verhalten. Das individuelle Risiko, eine Straftat zu begehen oder erneut straffällig zu werden, ergibt sich wiederum aus einem komplexen Zusammenspiel zahlreicher Risiko- und Schutzfaktoren. Diese Ebenen dürfen weder wissenschaftlich noch kriminaltherapeutisch miteinander gleichgesetzt werden.

Nicht jeder Mensch mit pädophiler Präferenz begeht eine Sexualstraftat. Ebenso wenig ist jeder Mensch, der ein Kind sexuell missbraucht, pädophil. Diese Erkenntnis gehört seit vielen Jahren zum wissenschaftlichen Kenntnisstand und bildet zugleich eine wesentliche Grundlage kriminaltherapeutischer Arbeit. Sexualstraftaten an Kindern entstehen aus unterschiedlichen Motivlagen und lassen sich weder auf eine einzelne Präferenz noch auf einen einzelnen Risikofaktor reduzieren.

Moderne Kriminaltherapie orientiert sich deshalb nicht allein an der sexuellen Präferenz eines Menschen. Entscheidend ist vielmehr die Frage, wie dieser Mensch mit seiner Sexualität umgeht. Welche Faktoren erhöhen sein individuelles Risiko? Welche Faktoren schützen ihn davor? Welche Einstellungen, Bewältigungsstrategien und sozialen Ressourcen sind vorhanden? Erst aus der Gesamtschau dieser Aspekte lässt sich eine fachlich fundierte Risikoeinschätzung ableiten.

Gerade deshalb sehe ich es kritisch, wenn in der öffentlichen Diskussion einzelne Merkmale – etwa eine pädophile Präferenz oder der Besitz einer Kindersexpuppe – isoliert betrachtet und als Hinweis auf eine erhöhte Gefährlichkeit interpretiert werden. Nach meiner Auffassung lassen sich aus solchen Einzelmerkmalen keine belastbaren Rückschlüsse auf das individuelle Risiko eines Menschen ziehen.

Die Frage, ob von einem Menschen ein erhöhtes Risiko ausgeht, lässt sich nicht anhand eines einzelnen Merkmals beantworten. Sie erfordert stets eine umfassende und individuelle Betrachtung der jeweiligen Person sowie ihrer Risiko- und Schutzfaktoren.

Diese Unterscheidung ist für mich keine bloße begriffliche Feinheit. Sie bildet die Grundlage jeder verantwortungsvollen kriminaltherapeutischen Arbeit.

Wer Präferenz, Fantasie, Delinquenz und individuelles Risiko miteinander vermischt, läuft Gefahr, falsche Schlussfolgerungen über die Gefährlichkeit eines Menschen zu ziehen – und damit auch Präventionsmaßnahmen an Annahmen auszurichten, die einer differenzierten wissenschaftlichen Betrachtung nicht standhalten.

Die Hypothese vom „Training“ – eine kriminaltherapeutische Einordnung

Ein zentrales Argument für das strafrechtliche Verbot von Kindersexpuppen lautet, sie könnten Menschen mit pädophiler Präferenz ihrer „ersehnten Realität“ näherbringen und dadurch als eine Art Training für spätere sexuelle Übergriffe auf Kinder wirken. Diese sogenannte Trainingshypothese wird unter anderem seit Jahren von Prof. Dr. Dr. Klaus Beier öffentlich vertreten und hat sowohl die mediale als auch die politische Debatte maßgeblich geprägt.

Diese Sorge ist nachvollziehbar und sollte wissenschaftlich ernst genommen werden. Wenn ein Gegenstand tatsächlich geeignet wäre, das Risiko sexueller Übergriffe auf Kinder zu erhöhen, wäre dies ein gewichtiges Argument für strafrechtliche Maßnahmen. Gerade deshalb stellt sich jedoch die entscheidende Frage, ob sich diese Annahme nach dem derzeitigen Forschungsstand tatsächlich empirisch belegen lässt.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang eine Aussage von Prof. Dr. Dr. Klaus Beier in der Y-Kollektiv-Dokumentation. Dort erklärt er, dass sich ein entsprechender Zusammenhang bei den am Institut für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin der Charité behandelten Patienten bislang nicht gezeigt habe. Diese Aussage verdient besondere Beachtung, weil sie zwischen einer theoretischen Annahme und den bisherigen klinischen Beobachtungen unterscheidet. Wenn sich der angenommene Wirkmechanismus selbst im eigenen klinischen Patientenkollektiv bei KTW bislang nicht beobachten lässt, stellt sich die Frage, auf welcher empirischen Grundlage die weitreichende Schlussfolgerung beruht, Kindersexpuppen würden generell das Risiko sexueller Übergriffe erhöhen oder deliktrelevante Verhaltensweisen fördern.

Gerade weil Prof. Dr. Dr. Klaus Beier zu den einflussreichsten Sexualwissenschaftlern Deutschlands gehört und seine Einschätzungen regelmäßig Eingang in die mediale und politische Debatte finden, kommt seinen öffentlichen Aussagen ein besonderes Gewicht zu. Umso wichtiger erscheint es mir, zwischen einer wissenschaftlichen Hypothese und einer empirisch belegten Annahme zu unterscheiden.

Nach meiner Kenntnis besteht nach dem derzeit verfügbaren Forschungsstand bislang keine belastbare empirische Evidenz für die Annahme, dass der Besitz oder die Nutzung einer Kindersexpuppe das Risiko sexueller Übergriffe auf Kinder erhöht. Ebenso wenig sehe ich derzeit einen empirisch nachgewiesenen Wirkmechanismus, der erklären könnte, weshalb Kindersexpuppen deliktrelevante Verhaltensweisen fördern oder als „Training“ für sexuellen Kindesmissbrauch dienen sollten.

Hypothesen sind ein unverzichtbarer Bestandteil wissenschaftlicher Erkenntnisgewinnung. Sie regen Forschung an, helfen dabei, Zusammenhänge zu erklären, und bilden häufig den Ausgangspunkt neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse. Problematisch wird es jedoch, wenn aus einer bislang nicht hinreichend überprüften Hypothese in der öffentlichen Diskussion der Eindruck einer wissenschaftlich gesicherten Tatsache entsteht. Gerade bei einem Thema von einer solchen gesellschaftlichen Tragweite halte ich es für unabdingbar, theoretische Annahmen, klinische Erfahrungen und empirisch belegte Erkenntnisse sorgfältig voneinander zu trennen. Damit stellt sich eine naheliegende Frage: Was genau soll durch eine Kindersexpuppe eigentlich „trainiert“ werden?

Sexueller Kindesmissbrauch besteht nicht in einem mechanischen Sexualakt. Aus kriminaltherapeutischer Sicht handelt es sich vielmehr um ein komplexes interpersonelles Geschehen, das häufig durch Grooming, Manipulation, den Aufbau emotionaler Abhängigkeiten, die Ausnutzung von Macht- und Vertrauensverhältnissen sowie kognitive Rechtfertigungsprozesse geprägt ist.

Viele Täter investieren Wochen, Monate oder sogar Jahre, um das Vertrauen eines Kindes zu gewinnen, Bezugspersonen zu beeinflussen, Grenzen schrittweise zu verschieben oder das Kind durch Schuldgefühle, Geheimhaltung und emotionale Bindung kontrollierbar zu machen. Hinzu kommen individuelle kognitive Verzerrungen, mit denen das eigene Verhalten legitimiert oder bagatellisiert wird – etwa die Überzeugung, ein Kind wolle sexuelle Kontakte oder nehme keinen Schaden. Gerade diese Dynamiken bilden aus kriminaltherapeutischer Sicht den Kern vieler Missbrauchsdelikte.

Wie ein unbelebtes Silikonobjekt dazu geeignet sein soll, genau diese komplexen zwischenmenschlichen Prozesse einzuüben oder zu fördern, erschließt sich mir weder theoretisch noch auf Grundlage meiner praktischen Erfahrung.

Eine Kindersexpuppe besitzt kein eigenes Erleben. Sie widerspricht nicht. Sie setzt keine Grenzen. Sie zeigt keine Angst, keine Unsicherheit, keine Scham und kein Vertrauen. Sie reagiert nicht auf Manipulation, entwickelt keine Beziehung und befindet sich in keinem realen Macht- oder Abhängigkeitsverhältnis.

Gerade deshalb erscheint es mir kriminaltherapeutisch nicht nachvollziehbar, weshalb ausgerechnet ein unbelebtes Objekt geeignet sein sollte, jene interpersonellen Kompetenzen oder Deliktdynamiken zu fördern, die für viele Formen sexuellen Kindesmissbrauchs charakteristisch sind.

Dabei möchte ich ausdrücklich betonen, dass ich nicht behaupte, Kindersexpuppen seien grundsätzlich hilfreich und für jeden Menschen geeignet. Ebenso wenig behaupte ich, dass von ihnen unter keinen Umständen Risiken ausgehen könnten. Meine Kritik richtet sich vielmehr gegen die Behauptung, ihre Gefährlichkeit oder ihre Funktion als „Trainingsinstrument“ sei bereits wissenschaftlich belegt.

Nach meiner Bewertung des derzeitigen Forschungsstands lässt sich eine solche Schlussfolgerung bislang nicht ziehen.

Meine kriminaltherapeutische Erfahrung

Neben der wissenschaftlichen Literatur prägt auch meine kriminaltherapeutische Arbeit meine Sicht auf diese Debatte. Seit einigen Jahren begleite ich Menschen mit pädophiler Präferenz, Menschen, die wegen Sexualstraftaten an Kindern verurteilt wurden, sogenannte Ersatzstraftäter ohne entsprechende Präferenz sowie Konsumenten von Missbrauchsabbildungen aus unterschiedlichen Motivlagen. Diese Gruppen voneinander zu unterscheiden, ist für eine verantwortungsvolle Risikoeinschätzung unverzichtbar.

Im Rahmen meiner Tätigkeit habe ich auch Menschen kennengelernt, die vor Inkrafttreten des § 184l StGB Kindersexpuppen besaßen oder später auf Künstler- beziehungsweise Rebornpuppen ohne Körperöffnungen auswichen.

Keiner dieser Menschen beschrieb mir gegenüber, die Puppe als Möglichkeit, sexuellen Kindesmissbrauch vorzubereiten oder entsprechende Verhaltensweisen einzuüben.

Stattdessen schilderten viele ihre Puppen als Teil ihrer emotionalen Lebenswelt. Sie beschrieben Nähe, Geborgenheit, Zuneigung, Fürsorge und Verbundenheit. Einige erzählten, dass sie mit ihren Puppen gemeinsam aßen, Filme ansahen, verreisten, Geburtstage oder Weihnachten feierten oder sie schlicht als festen Bestandteil ihres Alltags empfanden. Andere beschrieben die Puppe als Partner oder sogar als Familie.

Diese Schilderungen mögen für viele Menschen zunächst befremdlich erscheinen. Sie machen jedoch deutlich, dass die Bedeutung einer Kindersexpuppe für ihre Besitzer nicht zwangsläufig auf Sexualität reduziert werden kann. Wie jede enge Beziehung erschöpft sich auch diese Form der Bindung nach den Berichten der Betroffenen nicht im sexuellen Erleben. Emotionale Nähe, Verlässlichkeit, Intimität und das Erleben von Beziehung spielen häufig eine ebenso zentrale Rolle.

Diese Beobachtungen stellen selbstverständlich keinen wissenschaftlichen Wirksamkeitsnachweis dar. Sie ersetzen weder kontrollierte Studien noch erlauben sie allgemeingültige Aussagen über alle Menschen mit pädophiler Präferenz. Sie zeigen jedoch, dass die Funktionen solcher Puppen deutlich vielfältiger sein können, als es eine ausschließlich sexualisierte Betrachtung vermuten lässt.

Gerade deshalb halte ich es für problematisch, wenn Kindersexpuppen in der öffentlichen Diskussion nahezu ausschließlich als Instrumente zur Vorbereitung sexueller Straftaten beschrieben werden. Eine solche Sichtweise wird weder der Vielfalt individueller Lebensrealitäten noch der Komplexität kriminaltherapeutischer Fragestellungen gerecht.

Menschen haben nicht nur sexuelle Bedürfnisse. Sie haben ebenso das Bedürfnis nach Nähe, Bindung, Zärtlichkeit, Geborgenheit und emotionaler Verbundenheit. Für Menschen mit einer exklusiven pädophilen Präferenz können diese Bedürfnisse mit erheblichen Konflikten verbunden sein, weil eine partnerschaftliche Beziehung mit einem Kind weder ethisch vertretbar noch rechtlich zulässig ist.

Die Frage, wie diese Menschen verantwortungsvoll mit ihren sexuellen und emotionalen Bedürfnissen umgehen können, wird in der öffentlichen Debatte jedoch kaum gestellt. Stattdessen konzentriert sich die Diskussion häufig ausschließlich auf mögliche Risiken. Aus meiner Sicht greift dies zu kurz. Prävention bedeutet nicht nur, Risiken zu reduzieren, sondern auch, verantwortungsvolle und nicht schädigende Bewältigungsstrategien zu fördern und wissenschaftlich zu untersuchen.

In der öffentlichen Debatte fehlt daher aus meiner Sicht eine zentrale Frage nahezu vollständig:

„Welche realistischen und legalen Möglichkeiten bleiben Menschen mit einer (exklusiven) pädophilen Präferenz, ihre Sexualität und ihre Bedürfnisse nach Nähe, Bindung und Intimität verantwortungsvoll zu leben, ohne jemals einem Kind zu schaden?“

Diese Frage wird erstaunlich selten gestellt. Stattdessen wird häufig darüber diskutiert, welche Strategien möglicherweise problematisch sein könnten. Wesentlich seltener wird gefragt, welche legalen Alternativen überhaupt zur Verfügung stehen. Dabei ist gerade diese Frage aus kriminaltherapeutischer Sicht zentral.

Nicht jeder Mensch mit pädophiler Präferenz befindet sich in einer akuten Krisensituation oder weist ein erhöhtes Deliktrisiko auf. Viele leben seit Jahren oder Jahrzehnten straffrei – nicht aus Angst vor Strafverfolgung, sondern aus einer tiefen persönlichen Überzeugung heraus, keinem Kind Schaden zufügen zu wollen. Für diese Menschen besteht die therapeutische Herausforderung häufig nicht darin, eine unmittelbar bevorstehende Straftat zu verhindern. Vielmehr geht es darum, mit einer nicht selbst gewählten sexuellen Präferenz, möglicherweise unerfüllbaren Partnerschaftswünschen, Einsamkeit, Scham, gesellschaftlicher Isolation und dem Wunsch nach Nähe und Bindung verantwortungsvoll umzugehen.

Gerade deshalb halte ich es für problematisch, wenn mögliche legale Bewältigungsstrategien vorschnell kriminalisiert oder pauschal als gefährlich eingeordnet werden, ohne dass ihre tatsächlichen Wirkungen wissenschaftlich ausreichend untersucht wurden.

Ich behaupte ausdrücklich nicht, dass Kindersexpuppen für jeden Menschen geeignet oder hilfreich sind. Menschen unterscheiden sich in ihrer Persönlichkeit, ihrer Lebensgeschichte, ihren Schutz- und Risikofaktoren sowie in ihren individuellen Bewältigungsstrategien. Was für einen Menschen stabilisierend wirkt, kann für einen anderen bedeutungslos oder sogar ungeeignet sein.

Genau deshalb erscheint mir eine pauschale Bewertung weder wissenschaftlich noch kriminaltherapeutisch überzeugend. Die entscheidende Frage lautet aus meiner Sicht daher nicht: Sind Kindersexpuppen grundsätzlich gut oder grundsätzlich schlecht? Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Welche Funktion erfüllt eine Kindersexpuppe für den konkreten Menschen, der sie besitzt?

Stabilisiert sie problematische Einstellungen? Verstärkt sie deliktrelevante Fantasien? Oder ermöglicht sie einem Menschen, seine sexuellen und emotionalen Bedürfnisse in einer Weise zu leben, bei der kein reales Kind zu Schaden kommt?

Diese Fragen lassen sich nicht abstrakt beantworten. Sie erfordern Forschung, eine differenzierte Einzelfallbetrachtung und die Bereitschaft, individuelle Lebensrealitäten ernst zu nehmen.

Der Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt ist ein gemeinsames und nicht verhandelbares Ziel. Gerade deshalb müssen kriminalpolitische Maßnahmen danach beurteilt werden, ob sie tatsächlich geeignet sind, diesen Schutz zu verbessern – und welche Folgen sie zugleich für die Menschen haben, die von ihnen betroffen sind.

Nach meiner Bewertung des derzeitigen Forschungsstands besteht bislang keine ausreichende empirische Grundlage für die Annahme, dass der Besitz oder die Nutzung einer Kindersexpuppe für sich genommen das Risiko sexueller Übergriffe erhöht oder als verlässlicher Hinweis auf die Gefährlichkeit eines Menschen gewertet werden kann. Ebenso wenig sehe ich derzeit belastbare Evidenz dafür, dass Kindersexpuppen generell als „Trainingsinstrument“ für sexuellen Kindesmissbrauch verstanden werden können.

Vor diesem Hintergrund und auf Grundlage meiner bisherigen kriminaltherapeutischen Erfahrungen halte ich das strafrechtliche Verbot des § 184l StGB in seiner gegenwärtigen Form für falsch.

Meine Kritik richtet sich dabei nicht gegen das Ziel des Kinderschutzes. Sie ergibt sich gerade aus der Frage, wie wir Menschen dabei unterstützen können, dauerhaft ein straffreies Leben zu führen und keinem Kind Schaden zuzufügen. Ich begegne in meiner Arbeit Menschen mit pädophiler Präferenz, deren ausdrückliches und teilweise seit Jahrzehnten gelebtes Ziel darin besteht, niemals ein Kind sexuell zu missbrauchen. Einige von ihnen erleben gleichzeitig erhebliche Einsamkeit, soziale Isolation, Scham und den schmerzhaften Verzicht auf partnerschaftliche und intime Lebensentwürfe, die für andere Menschen selbstverständlich sind.

Gerade diesen Menschen nimmt § 184l StGB eine Möglichkeit, sexuelle, emotionale oder bindungsbezogene Bedürfnisse innerhalb der eigenen vier Wände an einem unbelebten Objekt auszuleben, ohne dass daran ein reales Kind beteiligt ist.

Meine bisherigen Erfahrungen zeigen zudem, dass solche Puppen für einzelne Menschen weit mehr sein können als ein sexuelles Objekt. Sie können Teil einer emotionalen Lebenswelt sein und mit Nähe, Fürsorge, Geborgenheit, Alltag und dem subjektiven Erleben von Beziehung verbunden werden.

Damit besteht aus meiner Sicht die Gefahr, dass eine Norm, die dem Schutz von Kindern dienen soll, gerade diejenigen Menschen zusätzlich belastet, die sich bewusst gegen sexuellen Missbrauch entschieden haben und nach legalen, nicht schädigenden Möglichkeiten suchen, mit ihrer Präferenz und ihren Bedürfnissen zu leben.

Wenn solche Möglichkeiten ohne hinreichende empirische Grundlage kriminalisiert werden, können Einsamkeit, Isolation, Scham und Verzweiflung weiter verstärkt werden.

Das halte ich aus kriminaltherapeutischer wie auch aus persönlicher Überzeugung für den falschen Weg.

Prävention kann aus meiner Sicht nicht ausschließlich darin bestehen, Möglichkeiten zu verbieten. Sie muss ebenso danach fragen, welche realistischen, legalen und nicht schädigenden Lebens- und Bewältigungsformen Menschen zur Verfügung stehen, die ihre sexuelle Präferenz nicht gewählt haben, aber sehr wohl entscheiden können, wie sie mit ihr umgehen.

Das bedeutet ausdrücklich nicht, Kindersexpuppen pauschal als therapeutisch sinnvoll oder risikofrei zu bewerten. Auch hier muss der einzelne Mensch betrachtet werden: Welche Funktion erfüllt die Puppe? Stabilisiert sie deliktrelevante Fantasien oder problematische Einstellungen? Oder ermöglicht sie gerade eine Form von Sexualität, Nähe und Bindung, bei der kein reales Kind zu Schaden kommt? Diese Fragen müssen wissenschaftlich untersucht und im Einzelfall beantwortet werden – nicht durch eine pauschale Gleichsetzung von Präferenz, Fantasie und Gefährlichkeit.

Wissenschaftliche Unsicherheit sollte nicht durch moralische Gewissheit ersetzt werden.

Ich wünsche mir deshalb eine Debatte, die weder verharmlost noch pauschalisiert. Eine Debatte, die Kinder konsequent schützt und Straftaten, durch die reale Kinder geschädigt werden, entschieden verfolgt, zugleich aber Menschen, die genau diese Schädigung verhindern wollen, nicht die Möglichkeit nimmt, verantwortungsvolle und nicht schädigende Wege für ihr eigenes Leben zu finden.

Kinderschutz bedeutet für mich nicht nur, Straftaten zu verfolgen. Er bedeutet auch, Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen sich dauerhaft gegen Straftaten entscheiden können.

Wenn Sie sich zu diesem Thema fachlich mit mir austauschen möchten, erreichen Sie mich gerne über das Kontaktformular.