Fachberatung für Jugendämter & Familiengerichte
Kinderschutz braucht Differenzierung.
Kriminaltherapeutische und rechtspsychologische Fachberatung bei Fragestellungen des Kinderschutzes nach Hausdurchsuchungen oder im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren wegen Missbrauchsdarstellungen oder Sexualdelikten.
Wenn schwierige Entscheidungen getroffen werden müssen
Nach einer Hausdurchsuchung oder einem Ermittlungsverfahren stehen Jugendämter häufig vor komplexen Fragen:
- Besteht eine Kindeswohlgefährdung?
- Welche Risiken liegen im konkreten Fall vor?
- Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich – und welche möglicherweise nicht?
Eine Hausdurchsuchung, ein Ermittlungsverfahren oder eine Verurteilung bedeuten nicht automatisch eine akute Kindeswohlgefährdung. Gleichzeitig müssen mögliche Risiken sorgfältig geprüft werden. Entscheidend ist die individuelle Betrachtung der Risiko- und Schutzfaktoren, um geeignete und verhältnismäßige Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Im Mittelpunkt steht eine differenzierte Betrachtung des Einzelfalls
Dabei geht es nicht allein um den Tatvorwurf oder die strafrechtliche Einordnung. Entscheidend ist vielmehr das Zusammenspiel verschiedener Faktoren. Je nach Fragestellung berücksichtige ich unter anderem:
- individuelle Lebensgeschichte und Sexualanamnese
- deliktrelevante Faktoren und mögliche Risikodynamiken
- individuelle Risiko- und Schutzfaktoren
- familiäre Dynamiken sowie Erziehungs- und Bindungssituation
- Kooperations- und Veränderungsbereitschaft
- therapeutische Entwicklungen
- vorhandene und mögliche Schutzmaßnahmen
- aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse
Ziel ist eine fachlich begründete Gesamtschau der relevanten Informationen, aus der sich nachvollziehbare Einschätzungen und Handlungsmöglichkeiten für den konkreten Fall ableiten lassen.
Kinderschutz bedeutet beides
Risiken ernst zu nehmen – und genau hinzusehen. Bestehende Risiken müssen klar benannt und geeignete Schutzmaßnahmen entwickelt werden. Gleichzeitig wird eine pauschale Bewertung der individuellen Situation einer Familie häufig nicht gerecht.
Kinderschutz und Differenzierung sind keine Gegensätze. Eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung ermöglicht es, Kinder wirksam zu schützen und Maßnahmen am tatsächlichen Schutz- und Unterstützungsbedarf auszurichten.
Die konkrete Ausgestaltung richtet sich nach der jeweiligen Fragestellung und dem Auftrag. Bei Bedarf erfolgt die Zusammenarbeit im Austausch mit den beteiligten Fachkräften und Institutionen.
Für wen ist die Fachberatung gedacht?
Jugendämter und Allgemeine Soziale Dienste
bei der Einschätzung komplexer Kinderschutzkonstellationen.
Verfahrensbeistände und weitere Fachkräfte
wenn eine zusätzliche fachliche Perspektive hilfreich ist.
Einrichtungen und freie Träger der Jugendhilfe
bei Fallbesprechungen, Hilfeplanung und der Entwicklung geeigneter Schutz- und Unterstützungsmaßnahmen.
Sie möchten einen Fall besprechen?
Nicht jede Fragestellung erfordert denselben Umfang an Beratung oder Diagnostik. In einem ersten Gespräch klären wir, welche Fragestellung besteht, welche Informationen vorliegen und welche Form der fachlichen Unterstützung sinnvoll ist.